Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme ab 2 Millionen Euro, die digitale Produkte oder Online-Dienstleistungen für Endkund*innen anbieten, müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen und sogar Vertriebsverbote.
Jetzt informieren und rechtzeitig umsetzen – für mehr digitale Teilhabe und rechtliche Sicherheit!